Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung
Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Beschreibung
Die Volkshochschulen bieten eine große Bandbreite von Angeboten in den Programmbereichen
- Politik – Gesellschaft – Umwelt
- Kultur – Gestalten
- Gesundheit
- Sprachen
- Arbeit – Beruf
- Grundbildung – Schulabschlüsse
Die Angebote richtet sich an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie dienen der Entfaltung individueller Potenziale, beruflicher Weiterbildung und Qualifikationsanpassungen und tragen zur gesellschaftlichen Integration bei.
Mit Kursangeboten im Bereich Alphabetisierung, Grundbildung und Nachholen von Schulabschlüssen bieten Volkshochschulen auch bildungsbenachteiligten Zielgruppen eine zweite Chance. Seit Inkrafttreten des "Zuwanderungsgesetzes" arbeiten sie flächendeckend als Träger für Integrationskurse. Zertifikate spielen vor allem in den Fremdsprachen und in der beruflichen Bildung eine Rolle und tragen dem Interesse an anerkannten Leistungsnachweisen Rechnung.
Programmbereichsübergreifende Angebote (z. B. Junge VHS, Seniorenbildung, Interkulturelles Lernen), zielgruppen- und milieuspezifische sowie maßgeschneiderte (Firmen-) Angebote ergänzen das traditionelle Kursangebot ebenso wie E-Learning- und Blended-Learning-Angebote, die teilweise in die Arbeit neu konzeptionierter "Lernzentren" integriert werden. VHS nehmen neue Dienstleistungsfunktionen wahr, etwa in der Lernberatung oder als Initiatoren und Moderatoren lokaler Netzwerke und Kooperationen (z. B. im Programm "Lernende Regionen").
Informationen über die Kurse, Seminare, Vorträge und Ausstellungen der Volkshochschule in einer Gemeinde oder Landkreis erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 83 Abs. 1 Verfassung des Freistaates Bayern
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 139 Verfassung des Freistaates Bayern
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 2 Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz - BayEbFöG)
Weiterführende Links
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Bayerischer Volkhochschulverband e.V.
Informationen über die bayerischen Volkshochschulen (z.B. Programmbereiche, Kontaktdaten der Volkshochschulen)
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Stand: 14.03.2023
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