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Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung

Für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. 

Landratsamt Straubing-Bogen

Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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+ nach Vereinbarung
Schalterschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Sprechzeit.

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Leutnerstraße 15
94315 Straubing

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Postfach 463
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