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Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht

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