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Feuerwehr; Informationen über die Aufgaben der Landkreise

Die Landkreise beschaffen die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen oder gewähren hierfür Zuschüsse.

Für Sie zuständig

Landratsamt Fürstenfeldbruck - Referat 41 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Hausanschrift

Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Postanschrift

Postfach 1461

82244 Fürstenfeldbruck

Telefon

+49 8141 519-0

Webseite

www.lra-ffb.de/

Leistungsdetails

Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren. Außerdem können sie Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende durchführen (Art. 2 BayFwG).

Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen an Gemeinden und Landkreise und die Unterhaltung der Staatlichen Feuerwehrschulen.

Stand: 02.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration