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Amtshaftung; Haftpflicht-Schadenanzeige für staatliche Schulen

Schäden, die eine Lehrkraft in Ausübung ihres Dienstes einem Dritten beibringt, sind vom Dienstherrn/Arbeitgeber zu regulieren. Die Regierungen sind für alle staatlichen Schulen in ihrem Regierungsbezirk zuständig.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Z3 - Haushalt; Prozessvertretung; Vergabekammer Südbayern

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