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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee