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Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Markt Elsenfeld

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
10:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Marienstr. 29
63820 Elsenfeld

Postanschrift

Postfach 1161
63815 Elsenfeld