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Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme

Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

52 Architektur, Denkmalschutz, Gutachterausschuss

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