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Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags

Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

Sachgebiet 2.1 - Kommunale Angelegenheiten

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