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Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Velden

Sachgebeit 13 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.