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Überwachungsbedürftige Anlagen; Meldung eines festgestellten Mangels

Eine zugelassene Überwachungsstelle muss bei einem gefährlichen oder sicherheitserheblichen Mangel die zuständige Behörde benachrichtigen.

Regierung von Schwaben

Dezernat G 23 Überwachungsbedürftige Anlagen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Morellstraße 30 d
86159 Augsburg

Postanschrift

86136 Augsburg