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Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung

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