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Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg