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Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

3.3.1 - Zulassungsstelle Bad Neustadt

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