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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Für Sie zuständig

Kindergärten

Kindergarten "Am Park", Eicherloh

Hausanschrift

Überrheinerweg 5
85464 Eicherloh

Postanschrift

Überrheinerweg 5

85464 Eicherloh

Kindergarten "St. Georg", Neufinsing

Hausanschrift

Ahornweg 10
85464 Neufinsing

Postanschrift

Ahornweg 10

85464 Neufinsing

Telefon

+49 8121 81549

Kindergarten "Zur Sonnwend", Neufinsing

Hausanschrift

Buchenweg 15
85464 Neufinsing

Postanschrift

Buchenweg 15

85464 Neufinsing

Telefon

+49 8121 73119

Leistungsdetails

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Stand: 18.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales