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Jagdhandlung in befriedetem Bezirk; Beantragung einer Gestattung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Die Kreisverwaltungsbehörde kann bestimmte Jagdhandlungen gestatten.

Ansprechpartner - Landratsamt Schwandorf

Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen

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