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Elektronischer Rechtsverkehr; Informationen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit

Elektronischer Rechtsverkehr ist der Überbegriff für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden sowie Parteienvertretern (z. B. Rechtsanwälten, Notaren), Bürgern und Unternehmen.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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