Staatliche Auszeichnungen in Form von Orden und Ehrungen; Einreichung einer Anregung
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen Orden und Ehrenzeichen; weitere staatliche Ehrungen verleihen die jeweils zuständigen Ressortminister. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.
Description
Wenn einer Bürgerin oder einem Bürger verdiente Frauen oder verdiente Männer bekannt sind, die für einen Orden, eine Ehrung oder sonstige Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland und/oder des Freistaats Bayern angeregt werden sollen, genügt grundsätzlich ein formloses Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei, ein Staatsministerium, eine Regierung oder eine Kreisverwaltungsbehörde. In dem Schreiben sollten zu der Person, die angeregt werden soll, folgende Angaben enthalten sein:
- Vorname und Familienname (ggf. auch abweichender Geburtsname),
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, wenn möglich chronologisch,
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu den Verdiensten des/r Angeregten gegenüber den mit der Bearbeitung befassten Behörden Stellung nehmen können.
Für Ordensanregungen kann auch das Formblatt, zu finden unter "Formulare", ausgefüllt übermittelt werden.
Informationen zu den einzelnen Auszeichnungen des Bayerischen Ministerpräsidenten (z. B. zum Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, zum Bayerischen Verdienstorden, zu den Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz, zu den Auszeichnungen zur Rettung von Menschen) und des Bundespräsidenten (z. B. zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland) finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die Voraussetzungen für die Verleihung variieren je nach Auszeichnung. Die einzelnen Voraussetzungen finden Sie unter "Weiterführende Links" sowie unter "Rechtsgrundlagen".
Procedure
Das Verfahren ist streng vertraulich.
Die Ordensanregungen werden von verschiedenen Behörden geprüft. In der Regel sind die Kreisverwaltungsbehörden für die erste Prüfung zur Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern zuständig. Anschließend erfolgt die Prüfung der Verdienste und der Ordenswürdigkeit der angeregten Person durch die zuständige Regierung und ggf. das zuständige Ministerium.
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf die Prüfungsergebnisse und Anträge.
Special notes
- Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein. - Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll der Vorgeschlagene nicht in die Anregung einbezogen werden.
- Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
- Für die Auszeichnung von Verdiensten mit einem Orden muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein, d. h. die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt setzt mindestens 15 Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement voraus.
- Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz erfordert einen herausgehobenen persönlichen Beitrag bei im öffentlichen Auftrag oder Interesse durchgeführten Auslandseinsätzen. Außer in besonders herausragenden Einzelfällen setzt dies mindestens 400 Einsatztage oder mindestens fünf Auslandseinsätze voraus.
- Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
- Orden werden in der Regel nicht posthum verliehen.
(Ausnahme: Bayerische Rettungsmedaille) - Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.
Processing time
Bis zur abschließenden Beurteilung eines Ordensvorganges kann erfahrungsgemäß ein längerer, nicht eingrenzbarer Zeitraum vergehen, weil zahlreiche Stellen einzuschalten sind, um eine breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen.
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Formblatt für die Anregung einer staatlichen Auszeichnung [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- Legal bases, Bavaria-wide: Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Legal bases, Bavaria-wide: Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um den Freistaat Bayern in Europa und der Welt
Related links
-
Bayerische Orden und Ehrenzeichen
Bayerischer Maximiliansorden, Bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt, Auszeichnungen für die Rettung von Menschen und Europa-Medaille
- Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland
Related issues
Status: 12.04.2021
Responsible for editing: Bayerische Staatskanzlei
Responsible for you
-
Bayerische Staatskanzlei
Phone
+49 (0)89 2165-0
Fax
+49 (0)89 294044
Email
-
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Phone
+49 (0)89 2306-0
Fax
+49 (0)89 2306-2808
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Phone
+49 (0)89 5597-01
Fax
+49 (0)89 5597-2322
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Street address
Odeonsplatz 3
80539 München
Additional address information: Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)
Postal address
80524 München
Phone
+49 (0)89 2192-01
Fax
+49 (0)89 2192-12225
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Phone
+49 (0)89 2182-0
Fax
+49 (0)89 2182-2677
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Phone
+49 (0)89 1261-01
Fax
+49 (0)89 1261-1122
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Phone
+49 (0)89 540233-0
Fax
+49 (0)89 540233-90999
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Phone
+49 (0)89 9214-00
Fax
+49 (0)89 9214-2266
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Phone
+49 (0)89 2186-0
Fax
+49 (0)89 2186-2800
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Phone
+49 (0)89 2162-0
Fax
+49 (0)89 2162-2760
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Phone
+49 (0)89 2186-0
Fax
+49 (0)89 2186-2800
Secure request form
Website
-
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Postal address
Postfach 22 12 53
80502 München
Phone
+49 (0)89 2192-02
Fax
+49 (0)89 2192-13350
Secure request form
Website
-
Regierung von Oberbayern
Phone
+49 (0)89 2176-0
Fax
+49 (0)89 2176-2914
Secure request form
Email
-
Landratsamt Erding
Phone
+49 (0)8122 58-0
Fax
+49 (0)8122 58-1279
Secure request form
Email
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.