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Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.

Landratsamt Straubing-Bogen

Büro des Landrats

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

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