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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Markt Triftern

Bürgerdienste

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Magistratsstr. 1
84371 Triftern

Postanschrift

Postfach 8
84368 Triftern