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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih - BayernPortal

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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Beschreibung

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Kosten

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Stand: 23.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal

Für Sie zuständig

 
 

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