Regionale Identität; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen der Heimatpolitik Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten zur Stärkung der regionalen Identität mittels regionaler Markenprozesse und Imagekampagnen sowie für Einzelvorhaben, deren Schwerpunkt die Stärkung von Aspekten der regionalen Identität ist.
Description
Zweck
Zweck der Zuwendungen ist die Stärkung regionaler Identität in den Teilräumen Bayerns im Rahmen der Heimatpolitik als Beitrag zur Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung). Durch ganzheitliche Kommunikation und Inwertsetzung der identitätsprägenden Merkmale der Region wird ein Beitrag zur eigenständigen Regionalentwicklung und zur räumlichen Wettbewerbsfähigkeit der Teilräume geleistet. Insbesondere sollen die Zuwendungen beitragen zur verbesserten regionalen Abstimmung und Vernetzung, der nachhaltigen Inwertsetzung von identitätsstiftenden Merkmalen und zu einer besseren Profilbildung bayerischer Regionen nach innen und außen.
Gegenstand
Gefördert werden neue, regionale Projekte mit grundsätzlich folgenden Inhalten:
- Präsentation von Regionen nach innen und außen durch Markenprozesse und Imagekampagnen,
- Einzelvorhaben, deren Schwerpunkt die Stärkung von Aspekten der regionalen Identität ist, z. B.: Kommunikationsinstrumente zur Positionierung regionaler Identität (Binnen- und Außenmarketing) für die breite Öffentlichkeit oder spezielle Zielgruppen, Maßnahmen zu Vermittlung von Kultur und Geschichte der Region, Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und Vermarktung regionaler Produkte, Inwertsetzung regionaler Besonderheiten im Rahmen von Fachkräftemarketing, Willkommenskultur usw., Bewusstseinsschaffung für regionale Besonderheiten in Bereichen wie Naherholung, Freizeit, Lebensqualität.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Rechtsträger des öffentlichen und privaten Rechts, soweit zumindest ein Mitglied/Gesellschafter ein Landkreis ist. Dabei ist eine Kooperation mehrerer Gebietskörperschaften und eine Beteiligung anderer Institutionen möglich.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, bewegliche Sachen, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie sonstige Leistungen durch Dritte.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt grundsätzlich maximal 150.000 Euro pro Projektjahr und Region. Der Fördersatz liegt je nach räumlicher Belegenheit zwischen 50 % und 90 %.
Prerequisites
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
- Räumlicher Wirkungskreis des Vorhabens ist eine Region mit der Ausdehnung von wenigstens einem Kreisgebiet, abgegrenzt anhand administrativer, naturräumlicher oder soziokultureller Merkmale.
- Das Vorhaben darf nicht zu den Pflichtaufgaben des Zuwendungsempfängers gehören.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Procedure
Beratung
Die Vorberatung von Förderinteressenten erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam mit der örtlich zuständigen Regierung. Die Regierungen beraten insbesondere dahingehend, welche Ansätze zur Stärkung der regionalen Identität angesichts der regionalen Ausgangslage besonders erfolgsversprechend sind und wie diese im Zusammenspiel der regionalen Akteure optimal zur Entfaltung gebracht werden können.
Antragstellung
Anträge sind an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zum Zwecke der Vorprüfung zu richten. Nach Vorprüfung erfolgt die Weiterleitung an die örtlich zuständige Regierung. Aktuell können leider keine neuen Förderanträge gestellt werden.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.
Förderabwicklung
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie die örtlich zuständige Regierung übernehmen die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Ihnen ist zweimal jährlich eine Dokumentation des Projektfortschritts anhand eines Sachstandsberichts sowie des Musters „Übersicht Evaluation“ zu übermitteln. Auszahlungsanträge sind an die örtlich zuständige Regierung zu richten. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die örtlich zuständige Regierung durchgeführt.
Special notes
Deadlines
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Projektdatenblatt
- Required document, Bavaria-wide: Finanzierungsplan
- Required document, Bavaria-wide: Evaluationsübersicht
- Required document, Bavaria-wide: Subventionserklärung
Legal bases
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Status: 22.01.2021
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