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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Gemeinde Brunnthal

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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85649 Brunnthal

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Postfach 1152
85647 Brunnthal