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Geschwindigkeitsbegrenzer; Beantragung der Anerkennung von Betrieben für den Einbau und die Prüfung

Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen in Kraftfahrzeuge nur von hierfür amtlich anerkannten Fahrzeugherstellern, Herstellern von Geschwindigkeitsbegrenzern oder Beauftragten der Hersteller sowie durch von diesen ermächtigten Werkstätten eingebaut und geprüft werden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.1 - Straßenverkehr

Öffnungszeiten

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Allgemein

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen.

Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

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80534 München