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Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Gemeinde Hallerndorf

Fachbereich 3 - Planen und Bauen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Von-Seckendorf-Str. 10
91352 Hallerndorf

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Von-Seckendorf-Str. 10
91352 Hallerndorf