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Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst

Amt 2 - Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerhaus Niederfüllbach: Montag und Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr

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Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst

Postanschrift

Coburger Str. 23
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