Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Daher dürfen in der Regel nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.
Beschreibung
Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen.
Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader.
- Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für Erlaubnisse und Befähigungsscheine im gewerblichen Spreng- und Feuerwerkswesen sowie für sonstige Erlaubnisse im Privatbereich.
- Die Bergämter sind zuständig für Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel:
- Zuverlässigkeit
- Persönliche (und körperliche) Eignung
- Fachkunde
- Mindestalter von 21 Lebensjahren
- (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung)
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis der Fachkunde
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses
Formulare
Wenn Sie unter "Vor Ort" einen Ort wählen, wird ggf. die Anschrift der zuständigen Stelle vorausgefüllt.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines beim Gewerbeaufsichtsamt
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG beim Gewerbeaufsichtsamt
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG beim Gewerbeaufsichtsamt
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Die Kosten können variieren.
Für eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein können Gebühren zwischen 70 und 4.000 Euro anfallen.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 7 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Stand: 11.11.2021
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