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Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen

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