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Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Standesamt und Friedhofsverwaltung

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