Schwerbehindertenausweis; Beantragung
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Beschreibung
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung und
- den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,
wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.
Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.
Online-Verfahren
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Online-Verfahren, bayernweit:
Behinderung - Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.
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Online-Verfahren, bayernweit:
Kontaktformular zum Grad der Behinderung / Schwerbehindertenausweis
Sie können das Zentrum Bayern für Familie und Soziales online kontaktieren.
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf erstmalige Feststellung oder Erhöhung eines Grades der Behinderung und Feststellung eines Merkzeichens [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Stand: 25.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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