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Führerschein; Beantragung des Umtausches

Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Fahrerlaubnisbehörde

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