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Alleinsorge; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Das Jugendamt erteilt auf Antrag eine schriftliche Auskunft bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter.

Ansprechpartner - Landratsamt Hof

Fachbereich 302 Jugend, Familie und Soziales

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