Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Aindling)
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Marktsatzung
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 70 Gewerbeordnung (GewO)
Verwandte Themen
Stand: 03.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Für Sie zuständig
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Verwaltungsgemeinschaft Aindling
Telefon
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Telefax
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E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.