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Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn

Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn

Hausanschrift

Hauptstraße 3
83536 Gars a.Inn

Postanschrift

Hauptstraße 3

83536 Gars a.Inn

E-Mail

info@gars.de

Telefon

+49 8073 9185-0

Webseite

www.gars.de

Leistungsdetails

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

  • Marktfestsetzung; Beantragung
    Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
  • Messen; Informationen

    Messen sind ein wichtigstes Marketinginstrument und wesentlicher Impulsgeber für den nationalen und internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen.

Stand: 23.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie