Logo Bayernportal

Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn

Die Stadt Wasserburg a. Inn organisert fünf große Jahrmärkte: Mittfastenmarkt, Georgimarkt, Bennomarkt, Michaelimarkt und Kathreinsmarkt.

Marktleute können sich für einen Standplatz bewerben. Bitte beachten Sie die Regelungen der Marktsatzung und der Marktgebührensatzung (siehe Weiterführende Links).

Der Bauernmarkt (i.d.R. donnerstags in der Hofstatt) wird nicht von der Stadt Wasserburg a. Inn organisert. Interessenten wenden sich bitte direkt an den Bauernmarktverein.

Für den Grünen Markt (i.d.R. samstags in der Hofstatt) erfolgt eine Standplatzvergabe durch Sondernutzungerlaubnis (erhätlich beim Bau- und Umweltamt)

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

  • Marktfestsetzung; Beantragung
    Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
  • Messen; Informationen

    Messen sind ein wichtigstes Marketinginstrument und wesentlicher Impulsgeber für den nationalen und internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen.

Stand: 23.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie