Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
90725 Fürth
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
65180 Wiesbaden
Die Europawahl ist eine in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden.
Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung entsprechen denen bei der Bundestagswahl. Zusätzlich sind Deutsche mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den anderen EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt. Darüber hinaus sind auch die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der EU wahlberechtigt, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.
Rechtsgrundlagen für das Wahlverfahren in Deutschland sind die betreffenden Regelungen im europäischen Unionsrecht sowie das Europawahlgesetz und das zum Teil entsprechend anzuwendende Bundeswahlgesetz. Auf Deutschland entfallen 96 Abgeordnete. Diese werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen eines reinen Verhältniswahlsystems. Jeder Wähler hat eine Stimme für eine von einer Partei oder seiner sonstigen politischen Vereinigung aufgestellte Liste. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste kann von den Wählern nicht verändert werden. Direktwahlkreise gibt es nicht. Die Sitzberechnung erfolgt nach dem bundesweiten Stärkeverhältnis der auf die Listenwahlvorschläge entfallenden Stimmen. Eine Sperrklausel wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen gibt es bei der Europawahl nicht.
Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.
Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können Wahlvorschläge zur Europawahl einreichen. Es kann eine Liste für ein einzelnes Bundesland oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer eingereicht werden.
Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.