Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar
Die Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar erfolgt auf Antrag.
Description
Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen Grundkursus sowie einen viertägigen programmspezifischen Kurs umfasst.
Die Träger dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die zuständige Regierung.
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar i.S.d. § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird seitens der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist.
Sofern ein Fahrlehrer diese Aufbauseminare durchführen möchte, bedarf es der Seminarerlaubnis.
Prerequisites
Die Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen (Aufbauseminar) wird erteilt, wenn
- ein sachgerechter Lehrgangsplan vorgelegt wird, der die Inhalte des § 13 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) i.V.m. § 35 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erkennbar werden lässt,
- geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (§ 14 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 DV-FahrlG),
- die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Procedure
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regierung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten den Bescheid zudem in Abdruck.
Processing time
Required documents
-
Required document, Bavaria-wide:
Angaben zum Antragsteller
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister)
-
Required document, Bavaria-wide:
Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung
(ggf. beruflicher Lebenslauf, Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Führerschein, Studium, Teilnahme am Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen, Auskunft aus dem Fahreignungsregister)
- Required document, Bavaria-wide: Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
-
Required document, Bavaria-wide:
Angaben zu den Unterrichtsräumen
(ggf. Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, Mietvertrag/Nutzungsüberlassung)
- Required document, Bavaria-wide: Lehrgangsplan
-
Required document, Bavaria-wide:
ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfalls erforderlich
(z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
Forms
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Fees
Gebühren:102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Auslagen (für den Sachverständigen der Regierung der Oberpfalz und ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 3 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 13 ff. Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 35 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 7 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Remedy
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Related issues
Status: 14.04.2020
Responsible for editing: Regierung der Oberpfalz
Responsible for you
-
Regierung von Unterfranken
Phone
+49 (0)931 380-00
Fax
+49 (0)931 380-2222
Secure request form
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.