Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn eine schwerwiegende oder eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen wurde. Sofern ein Fahrlehrer diese Aufbauseminare durchführen möchte, bedarf er der Seminarerlaubnis Aufbauseminar. Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen Grundkursus sowie einen viertägigen programmspezifischen Kurs umfasst.
Die Träger dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die zuständige Regierung.
Die Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen (Aufbauseminar) wird erteilt, wenn
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regierung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahrlehrer, die Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Fahrlehrerausbildungsstätten sowie die Träger von fahrlehrerrechtlichen Seminaren und Lehrgängen. Sie kann sich geeigneter Personen und Stellen (Sachverständige) bedienen.