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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Leistungen, die in der Gemeinde Zandt nicht angeboten weden

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
93499 Zandt

Postanschrift

Rathausplatz 1
93499 Zandt