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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Hohenwarth

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Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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93480 Hohenwarth

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