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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Johanniskirchen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen

Postanschrift

Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen