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Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

52 Architektur, Denkmalschutz, Gutachterausschuss

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