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Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Kreisbauamt Technik - Sachgebiet 24

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