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Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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Schloßgraben 3
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