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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Gaukönigshofen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen

Postanschrift

Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen