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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Schäftlarn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine beim 1. BGM oder in den einzelnen Ämtern können auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.

Hausanschrift

Starnberger Straße 50
82069 Hohenschäftlarn

Postanschrift

Postfach 10
82069 Schäftlarn