Sexuell übertragbare Krankheiten; Beratung und Untersuchungen
Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Stand: 25.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.