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Tierseuchenprävention und -bekämpfung; Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden

Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) für viele Aufgaben originär zuständig.

Ansprechpartner - Landratsamt Oberallgäu

SG 33 Veterinäramt und Verbraucherschutz

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