Arbeitnehmer-Sparzulage; Beantragung
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Vergünstigung, die Arbeitnehmern für ihre vermögenswirksamen Leistungen gewährt wird.
Description
Viele Arbeitgeber sind aufgrund Tarifvertrags, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen entsprechend dem 5. Vermögensbildungsgesetz zu gewähren. Arbeitnehmer können auch Teile ihres Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen. Der Staat fördert die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Beteiligungen am Produktivkapital und im Wohnungsbau mit der Arbeitnehmer-Sparzulage.
In Beteiligungen am Produktivkapital angelegte vermögenswirksame Leistungen (z. B. zum Erwerb von Aktien, Anteilscheinen an Aktienfonds oder bestimmten Beteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen) sind jährlich bis zu einem Betrag von 400 Euro zulagenbegünstigt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20 % der zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen.
Im Wohnungsbau (z.B. Bausparen oder Entschuldung von Wohneigentum) angelegte vermögenswirksame Leistungen sind jährlich bis zu einem Betrag von 470 Euro zulagenbegünstigt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 % der zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen.
Sie können die Förderungen für das Produktivkapital und den Wohnungsbau nebeneinander in Anspruch nehmen, so dass bei voller Ausschöpfung vermögenswirksame Leistungen bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.
Prerequisites
Für die staatliche Förderung der vermögenswirksamen Leistungen gelten Einkommensgrenzen.
- Bei Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Bausparen oder Entschuldung von Wohneigentum) darf bei Ledigen das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro und bei zusammen veranlagten Verheirateten/Lebenspartnern 35.800 Euro nicht übersteigen.
- Bei Anlagen in Beteiligungen am Produktivkapital beträgt die Einkommensgrenze bei Ledigen 20.000 Euro und bei zusammen veranlagten Verheirateten/Lebenspartnern 40.000 Euro.
Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder.
Procedure
In der Regel wird der Antrag im Rahmen und zusammen mit der Einkommensteuererklärung gestellt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird vom Finanzamt jährlich im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und nach Ablauf der Festlegungsfrist (in der Regel 7 Jahre) in einer Summe an Ihr Anlageinstitut ausgezahlt.
Special notes
Die bislang erforderliche Bescheinigung des Anlageninstituts über die vermögenswirksamen Leistungen (= Anlage VL) ist ab dem Sparjahr 2017 entfallen und wird von den Instituten auch nicht mehr ausgestellt. Die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) werden von Ihrem Anlageinstitut elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
Deadlines
Den Antrag müssen Sie beim Finanzamt innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist einreichen.
Legal bases
-
Legal bases, Bavaria-wide:
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Vermögensbildungsgesetz)
(5. VermBG)
Remedy
Einspruch
Status: 06.11.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Responsible for you
-
Finanzamt Memmingen
Phone
+49 (0)8331 608-0
Fax
+49 (0)8331 608-165
-
Finanzamt Memmingen Außenstelle Mindelheim
Phone
+49 (0)8331 608-0
Fax
+49 (0)8331 608-800
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.