Logo Bayernportal

Statistiken; Führung durch die Gemeinde

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Schnelldorf

Gemeinde Schnelldorf

Hausanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Postanschrift

Rothenburger Straße 13

91625 Schnelldorf

Telefon

+49 7950 9801-0

Leistungsdetails

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

Stand: 13.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration